“Auch eine Reise von 1000 Meilen beginnt mit dem ersten Schritt” (Laotse)

Bei Beihilfe, Heilfürsorge, Privater Krankenkasse, Versicherten der Bahn BKK und Bundeswehrsoldaten ist in der Regel eine zeitnahe und unkomplizierte Kostenübernahme möglich.

Sollten Sie bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert sein und keinen Therapieplatz bei entsprechend qualifizierten, kassenniedergelassenen Psychotherapeut:innen finden, besteht ggf. die Möglichkeit, dass Ihre Krankenkasse die Kosten für die Therapie bei mir im sog. Kostenerstattungsverfahren übernimmt. Bei Interesse können Sie mich gern für weitere Einzelheiten kontaktieren.

Für Selbstzahler:innen von Psychotherapie entfallen bürokratische Hürden und Formalitäten, Therapiemethoden und Ablauf lassen sich individuell und flexibel planen. In der Abrechnung orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP Ziffer 861, aktuell 3,37facher Satz), d. h. es fallen 135,53 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten) an.

Honorare für Supervisionsleistungen und Seminare werden individuell vereinbart.

Kontaktieren Sie mich gern telefonisch oder über das Kontaktformular, um ohne lange Wartezeit ein Erstberatungsgespräch zu erhalten, in dem wir Ihr Anliegen besprechen, die Indikation für eine Therapie oder ein Coaching abklären und uns gegenseitig kennen lernen können.